Mal wieder etwas IT-frei holistisches

Rechnungen sind selten erfreulich, aber manche bringen mich zur Weißglut. In bunter Mischung – privat und geschäftlich – seien hier mal kurz ein paar Beispiele aufgezählt, die in diese Kategorie des gesteigerten Ärgernisses fallen.

  • Der Bundesanzeigerverlag will 30,94 € für eine Dienstleistung, die ich nicht bestellt habe, für die der Staat denen aber eine Lizenz zum Gelddrucken gegeben hat.
  • Die IHK will 115 €, ebenfalls für eine Dienstleistung, die ich nicht bestellt habe, für die ihnen aber ebenfalls der Staat die Lizenz gegeben hat.
  • Die GEZ – oder wie immer der Laden jetzt heißt – drangsaliert eines meiner Kinder mit Geldforderungen über 160 €, die unberechtigt sind. Nachweise, dass die Forderung unberechtigt ist, werden bei der GEZ einfach vernichtet.
  • Eine Firma S/F/G Forderungsmanagement – im Internet klar als Abzockertruppe beschrieben – verlangt 52.63 € für eine fehlende Parkscheibe bei einem auf einem Kundenparkplatz geparkten Auto. Ich bin schon erstaunt, dass die an Fahrzeugdaten rankommen. Das scheint aber in unserem Staat kein Problem. Und vermutlich ist auch die Kostenaufstellung rechtens.

Es ist schon erstaunlich, welche Verdienstmöglichkeiten der Staat so schafft.

 

4 Gedanken zu „Mal wieder etwas IT-frei holistisches

  1. Hallo Jörg

    Die GEZ heißt BEITRAGSSERVICE, und wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist (Kind wohnt noch in deinem Haushalt und der Haushaltsbeitrag gilt seit 3 Jahren) dann kann es keine Forderung sein.
    Kind hat einen eigenen Hausstand, dann gilt hier der Haushsltsbeitrag, warum klärt ihr das nicht mit der Abteilung BEITRAGSSERVICE deiner zuständigen Rundfunkanstalt. Das klappt besser als der Schriftwechsel mit den Kölner Mitarbeitern.

  2. Es geht darum, dass der BEITRAGSSERVICE von meiner Tochter in zwei WGs gleichzeitig kassieren will, obwohl sie eine Meldebescheinigung vorgelegt hat, die nachweist, dass sie in der ersten WG nicht mehr wohnt. Eine rückwirkende Abmeldung geht laut BEITRAGSSERVICE nicht, obwohl man im Internet gegenteilige gesetzliche Regelung lesen kann. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Vorfall im rechtsfreien Raum Bayern abspielt.

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